SDSG¶
Hier finden Sie das offizielle Saarländische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Saarländisches Datenschutzgesetz – SDSG). Das Landesdatenschutzgesetz Saarland wurde zur Anpassung des Saarländischen Datenschutzgesetzes an die DSGVO am 16. Mai 2018 neugefasst. Das SDSG regelt hauptsächlich den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände des Saarlands sowie durch sonstige öffentliche Stellen.
Abschnitt 1 - Allgemeines¶
§1 Zweck
§2 Anwendungsbereich des Gesetzes
§3 Entsprechende Anwendung
Abschnitt 2 - Grundsätze der Datenverarbeitung¶
§4 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
§5 Erhebung personenbezogener Daten
§6 Verantwortung bei der Übermittlung personenbezogener Daten
§7 Zweckbindung, Zweckänderung
§8 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§9 Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der parlamentarischen Kontrolle
Abschnitt 3 - Rechte der betroffenen Person¶
§10 Beschränkung der Informationspflicht bei Erhebung der personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679
§11 Beschränkung des Auskunftsrechts der betroffenen Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679
§12 Beschränkung der Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679
Abschnitt 4 - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter¶
§13 Datengeheimnis
§14 Datenschutz-Folgenabschätzung
§15 Freigabeverfahren und Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Abschnitt 5 - Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Datenschutz¶
§16 Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz
§17 Ernennung und Amtszeit
§18 Rechte und Pflichten
§19 Wahrnehmung der Aufgaben nach Artikel 57 und Artikel 59 der Verordnung (EU) 2016/679; sonstige Aufgaben und Mitwirkungspflichten
§20 Wahrnehmung der Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz nach Artikel 58 der Verordnung (EU) 2016/679; sonstige Befugnisse
§21 Kostenerhebung
Abschnitt 6 - Besondere Verarbeitungssituationen¶
§22 Verarbeitung von Beschäftigtendaten
§23 Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken
§24 Verarbeitung zu Archivzwecken
§25 Videoüberwachung
Abschnitt 7 - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen¶
§26 Gerichtlicher Rechtsschutz
§27 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschrift