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§ 22 Ermächtigungen

Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Regelungen trifft der Vorsitzende der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands. Er legt insbesondere fest:

a) den Inhalt der Meldung gemäß § 3a,
b) den Inhalt der schriftlichen Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Satz 2,
c) die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 6 Satz 1.
d) die Erfüllung der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzes gemäß § 20 Abs. 9.