§ 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung¶
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
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eine Rechtsvorschrift erlaubt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder ordnet sie an;
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die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
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die Verarbeitung ist zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich, einschließlich der Ausübung kirchlicher Aufsicht,
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die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer sonstigen Aufgabe erforderlich, die im kirchlichen Interesse liegt,
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die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt;
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die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der die kirchliche Stelle unterliegt;
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die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
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die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich, sofern nicht die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person überwiegen, insbesondere dann, wenn diese minderjährig ist.