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LDSG (SH)

Hier finden Sie den offiziellen Text Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (LDSG SH) vom 2. Mai 2018 (GVOBl. S. 162) übersichtlich aufbereitet. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Datenschutzgesetz Schleswig-Holstein zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der JI-Richtlinie neugefasst. Zusammen mit der DSGVO ist das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Es regelt vor allem die Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein.

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

§1 - Gesetzeszweck
§2 - Anwendungsbereich

Abschnitt 2 – Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Unterabschnitt 1 - Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten

§3 - Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
§4 - Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken
§5 - Übermittlung personenbezogener Daten
§6 - Verfahren bei der Löschung personenbezogener Daten
§7 - Automatisierte Verfahren

Unterabschnitt 2 - Rechte der betroffenen Person

§8 - Beschränkung der Informationspflicht
§9 - Beschränkung der Auskunftspflicht
§10 - Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
§11 - Widerspruchsrecht

Unterabschnitt 3 - Besondere Verarbeitungssituationen

§12 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§13 - Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§14 - Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
§15 - Datenverarbeitung im Beschäftigungszusammenhang
§16 - Öffentliche Auszeichnungen

Unterabschnitt 4 - Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz

§17 - Aufgaben und Befugnisse
§18 - Durchführung von Kontrollen

Unterabschnitt 5 - Geldbußen, Strafvorschrift

§19 - Geldbußen, Strafvorschrift

Abschnitt 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Unterabschnitt 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

§20 - Anwendungsbereich
§21 - Begriffsbestimmungen
§22 - Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Unterabschnitt 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§23 - Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
§24 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§25 - Verarbeitung zu anderen Zwecken
§26 - Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
§27 - Einwilligung
§28 - Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§29 - Datengeheimnis
§30 - Automatisierte Einzelentscheidung

Unterabschnitt 3 - Rechte der betroffenen Person

§31 - Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§32 - Benachrichtigung betroffener Personen
§33 - Auskunftsrecht
§34 - Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§35 - Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§36 - Anrufung der oder des Landesbeauftragten
§37 - Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Landesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit

Unterabschnitt 4 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§38 - Auftragsverarbeitung
§39 - Gemeinsam Verantwortliche
§40 - Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§41 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Landesbeauftragten
§42 - Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§43 - Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§44 - Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten
§45 - Anhörung der oder des Landesbeauftragten
§46 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§47 - Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§48 - Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§49 - Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§50 - Verfahren bei Übermittlungen
§51 - Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§52 - Protokollierung
§53 - Vertrauliche Meldung von Verstößen

Unterabschnitt 5 - Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen

§54 - Allgemeine Voraussetzungen
§55 - Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§56 - Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§57 - Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten

Unterabschnitt 6 - Datenschutzbeauftragte

§58 - Benennung
§59 - Stellung
§60 - Aufgaben

Unterabschnitt 7 - Datenschutz-Aufsichtsbehörden

§61 - Zuständigkeit
§62 - Aufgaben
§63 - Tätigkeitsbericht
§64 - Befugnisse
§65 - Gegenseitige Amtshilfe

Unterabschnitt 8 - Haftung und Sanktionen

§66 - Schadensersatz und Entschädigung
§67 - Strafvorschriften
§68 - Ordnungswidrigkeiten