Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)¶
Vom 18. Mai 2018 Verkündet als Artikel 1 des von der Bürgerschaft beschlossenen Gesetzes zur Anpassung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sowie weiterer Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145)
Inhaltsübersicht¶
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften¶
§ 1 Zweck
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Datengeheimnis
Zweiter Abschnitt - Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten¶
§ 4 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 5 Erhebung personenbezogener Daten
§ 6 Zweckbindung
§ 7 Automatisierte Verfahren und Gemeinsame Dateien
§ 8 Verantwortung bei der Offenlegung personenbezogener Daten
Dritter Abschnitt - Besondere Verarbeitungssituationen¶
§ 9 Videoüberwachung
§ 10 Verarbeitung von Beschäftigtendaten
§ 11 Datenverarbeitung zum Zwecke wissenschaftlicher und historischer Forschung sowie Statistik
§ 12 Datenverarbeitung zu künstlerischen Zwecken
Vierter Abschnitt - Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 fallenden Tätigkeiten¶
§ 13 Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen
§ 14 Begnadigungsverfahren
Fünfter Abschnitt - Rechte der Betroffenen¶
§ 15 Beschränkung der Informationspflicht
§ 16 Beschränkung des Auskunftsrechts
§ 17 Beschränkung der Löschungspflicht
§ 18 Beschränkung der Benachrichtigungspflicht
Sechster Abschnitt - Die beziehungsweise der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit¶
§ 19 Zuständigkeit
§ 20 Ernennungsvoraussetzungen
§ 21 Rechtsstellung
§ 22 Besondere Pflichten
§ 23 Tätigkeit nach Beendigung des Amtsverhältnisses
§ 24 Befugnisse und Rechte
§ 25 Verwaltungsgebühren