Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)¶
Vom 3. Mai 2018*)
INHALTSVERZEICHNIS¶
ERSTER TEIL - Gemeinsame Bestimmungen¶
Erster Abschnitt - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen¶
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt - Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten¶
§ 3 Verarbeitung personenbezogener Daten, Auftragsverarbeitung
§ 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Dritter Abschnitt - Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen¶
§ 5 Benennung
§ 6 Rechtsstellung
§ 7 Aufgaben
Vierter Abschnitt - Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte¶
§ 8 Rechtsstellung und Unabhängigkeit
§ 9 Wahl
§ 10 Persönliche Voraussetzungen
§ 11 Amtsverhältnis
§ 12 Verschwiegenheitspflicht
§ 13 Zuständigkeit und Aufgaben
§ 14 Befugnisse
§ 15 Gutachten und Untersuchungen, Tätigkeitsbericht
§ 16 Informationspflichten
§ 17 Benachteiligungsverbot bei Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 18 Personal- und Sachausstattung
Fünfter Abschnitt - Rechtsbehelfe¶
§ 19 Gerichtlicher Rechtsschutz
ZWEITER TEIL - Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679¶
Erster Abschnitt - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten¶
Erster Titel - Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken¶
§ 20 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 21 Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 22 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
Zweiter Titel - Besondere Verarbeitungssituationen¶
§ 23 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 24 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 25 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 26 Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Untersuchungen im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 27 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
§ 28 Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistischen Zwecken
§ 28a Datenverarbeitung bei öffentlichen Auszeichnungen und Ehrungen
§ 28b Datenverarbeitung in Gnadenverfahren
Dritter Titel - Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane¶
§ 29 Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
§ 30 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane
Zweiter Abschnitt - Rechte der betroffenen Person¶
§ 31 Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 32 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 33 Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 34 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
§ 35 Widerspruchsrecht
Dritter Abschnitt - Sanktionen¶
§ 36 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren bei Verstößen nach Artikel 83 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
§ 37 Strafvorschriften
§ 38 Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt - Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche¶
§ 39 Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
DRITTER TEIL - Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680¶
Erster Abschnitt - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten¶
§ 40 Anwendungsbereich
§ 41 Begriffsbestimmungen
§ 42 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweiter Abschnitt - Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten¶
§ 43 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 44 Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 45 Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken, archivarischen oder statistischen Zwecken
§ 46 Einwilligung
§ 47 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§ 48 Datengeheimnis
§ 49 Automatisierte Einzelentscheidung
Dritter Abschnitt - Rechte der betroffenen Person¶
§ 50 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 51 Benachrichtigung betroffener Personen
§ 52 Auskunftsrecht
§ 53 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 54 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 55 Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 56 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Vierter Abschnitt - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter¶
§ 57 Auftragsverarbeitung
§ 58 Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
§ 59 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 60 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 61 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 62 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 63 Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 64 Vorherige Konsultation der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 65 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 66 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 67 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 68 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 69 Qualitätssicherung personenbezogener Daten vor deren Übermittlung
§ 70 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 71 Protokollierung
§ 72 Vertrauliche Meldung von Verstößen
Fünfter Abschnitt - Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen¶
§ 73 Allgemeine Voraussetzungen
§ 74 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 75 Ausnahmen für eine Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 76 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittländern
Sechster Abschnitt - Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden¶
Siebter Abschnitt - Haftung und Sanktionen¶
§ 78 Schadensersatz und Entschädigung
§ 79 Strafvorschriften
VIERTER TEIL - Informationsfreiheit¶
§ 80 Anspruch auf Informationszugang
§ 81 Anwendungsbereich
§ 82 Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange
§ 83 Schutz personenbezogener Daten
§ 84 Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse
§ 85 Antrag
§ 86 Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 87 Entscheidung
§ 88 Kosten
§ 89 Die oder der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte
FÜNFTER TEIL - Übergangs- und Schlussvorschriften¶
§ 90 Übergangsvorschriften
§ 91 Inkrafttreten
Weitere Fassungen dieser Norm ausblendenWeitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HDSIG, vom 03.05.2018, gültig ab 25.05.2018 bis 24.09.2018 Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 des Hessischen Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82)