BlnDSG¶
Hier finden Sie das offizielle PDF zum Berliner Datenschutzgesetz immer aktuell und übersichtlich dargestellt. Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG) vom 13. Juni 2018 (GVBl. S. 418) wurde zuletzt am 2.10.2020 geändert (GVBI S. 807). Das Landesdatenschutzgesetz Berlin flankiert gerade für Behörden, landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Teil 1 – Gemeinsame Bestimmungen¶
Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen¶
Kapitel 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten¶
§3 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 3 - Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen¶
§4 Benennung
§5 Stellung
§6 Aufgaben
Kapitel 4 - Berliner Beauftragte oder Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit¶
§7 Errichtung
§8 Zuständigkeit
§9 Ernennung und Beendigung des Amtsverhältnisses
§10 Rechtsstellung
§11 Aufgaben
§12 Tätigkeitsbericht
§13 Befugnisse
Teil 2 – Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679¶
Kapitel 1 - Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten¶
§14 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§15 Verarbeitung zu anderen Zwecken
§16 Verantwortlichkeit bei der Übermittlung personenbezogener Daten
Kapitel 2 - Besondere Verarbeitungssituationen¶
§17 Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§18 Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten
§19 Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit
§20 Videoüberwachung
§20a Verarbeitung personenbezogener Daten für das Abgeordnetenhaus
§21 Gemeinsames Verfahren und automatisiertes Verfahren auf Abruf
§22 Fernmess- und Fernwirkdienste
Kapitel 3 - Rechte der betroffenen Personen¶
§23 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten
§24 Auskunftsrecht der betroffenen Person
§25 Recht auf Löschung
Kapitel 4 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter¶
§26 Spezifische technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung einer rechtmäßigen Verarbeitung
§27 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Kapitel 5 - Sanktionen¶
§28 Geldbußen
§29 Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschriften
Teil 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680¶
Kapitel 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten¶
§30 Anwendungsbereich
§31 Begriffsbestimmungen
§32 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung¶
§33 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§34 Verarbeitung zu anderen Zwecken
§35 Verarbeitung zu wissenschaftlichen, historischen, archivarischen und statistischen Zwecken
§35a Verarbeitung zu besonderen Untersuchungszwecken
§36 Einwilligung
§37 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§38 Datengeheimnis
§39 Automatisierte Einzelentscheidung
§40 Gemeinsames Verfahren und automatisiertes Verfahren auf Abruf
Kapitel 3 - Rechte der betroffenen Person¶
§41 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§42 Benachrichtigung betroffener Personen
§43 Auskunftsrecht
§44 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§45 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§46 Anrufung der oder des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
§47 Rechtsschutz gegen Entscheidungen oder bei Untätigkeit der oder des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kapitel 4 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter¶
§48 Auftragsverarbeitung
§49 Gemeinsam Verantwortliche
§50 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§51 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenezogener Daten an die Berliner Beauftragte oder den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
§52 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten §53 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§54 Zusammenarbeit mit der oder dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
§55 Anhörung der oder des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
§56 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§57 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§58 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§59 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§60 Verfahren bei Übermittlungen
§61 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung §62 Protokollierung
§63 Vertrauliche Meldung von Verstößen
Kapitel 5 - Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen¶
§64 Allgemeine Voraussetzungen
§65 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§66 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§67 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
Kapitel 6 - Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden¶
Kapitel 7 - Haftung und Sanktionen¶
§69 Schadensersatz und Entschädigung
§70 Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschriften
Teil 4 – Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680¶
§71 Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen