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Art. 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

1In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen. 2 Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.