SächsDSDG¶
Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198, 199) inklusive der letzten Änderung vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245). Das SächsDSDG wurde hauptsächlich zur Durchführung der DSGVO erlassen und löste für Behörden, Gemeinden und Landkreise sowie sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen in den meisten Fällen das bis dahin gültige sächsische Datenschutzgesetz (SächsDSG) ab. Nur für Datenverarbeitungen im Anwendungsbereich der JI-Richtlinie galt das SächsDSG noch bis zum 31. Dezember 2020.
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften¶
Abschnitt 2 - Grundsätze der Datenverarbeitung¶
§3 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten §4 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck §5 Erhebung personenbezogener Daten §6 Verantwortung bei der Übermittlung personenbezogener Daten
Abschnitt 3 - Rechte der betroffenen Person¶
§7 Beschränkungen zur Löschung, Vernichtung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten §8 Beschränkung der Informationspflicht §9 Beschränkung des Auskunftsrechts §10 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Abschnitt 4 - Besondere Verarbeitungssituationen¶
§11 Verarbeitung von Beschäftigtendaten §12 Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken §13 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Abschnitt 5 - Sächsischer Datenschutzbeauftragter¶
§14 Zuständigkeit §15 Errichtung §16 Ernennung und Amtszeit §17 Amtsverhältnis §18 Besondere Pflichten §19 Befugnisse §20 Pflicht zur Information des Sächsischen Datenschutzbeauftragten §21 Kostenerhebung
Abschnitt 6 - Schlussvorschriften¶
§22 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschrift §23 Einschränkung eines Grundrechts §24 Übergangsregelung