§ 67 Strafvorschriften¶
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 20 Satz 1, 3 oder 4 findet § 19 entsprechende Anwendung.
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 20 Satz 1, 3 oder 4 findet § 19 entsprechende Anwendung.