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LDSG (RLP)

Hier finden Sie das offizielle Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) vom 8. Mai 2018 zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DSGVO und zur Umsetzung der JI-Richtlinie übersichtlich aufbereitet. Das Datenschutzgesetz Rheinland-Pfalz ergänzt vor allem für Behörden und Unternehmen mit Anteilen der öffentlichen Hand und sonstigen öffentlichen Stellen die Vorgaben der EU-DSGVO und ist gleichzeitig mit ihr seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

§1 Zweck
§2 Anwendungsbereich

Teil 2 – Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung

Abschnitt 1 - Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten

§3 Zulässigkeit
§4 Erhebung bei Dritten
§5 Übermittlung an öffentliche Stellen
§6 Löschung
§7 Verarbeitung zu anderen Zwecken
§8 Datengeheimnis
§9 Datenschutz-Folgenabschätzung
§10 Entsprechende Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung

Abschnitt 2 - Rechte der betroffenen Person

§11 Beschränkung der Informationspflicht nach den Artikeln 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
§12 Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung
§13 Beschränkung der Benachrichtigung nach Artikel 34 der Datenschutz-Grundverordnung

Abschnitt 3 - Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§14 Rechtsstellung
§15 Zuständigkeit und Organisation
§16 Aufgaben, Mitwirkungspflichten
§17 Befugnisse nach Artikel 58 der Datenschutz-Grundverordnung
§18 Datenschutzkommission

Abschnitt 4 - Besonderer Datenschutz

§19 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§20 Datenverarbeitung bei Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen
§21 Videoüberwachung
§22 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§23 Verarbeitung zu Zwecken der parlamentarischen Kontrolle

Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen

§24 Ordnungswidrigkeiten
§25 Strafbestimmung

Teil 3 – Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/680

Abschnitt 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§26 Anwendungsbereich
§27 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§28 Allgemeine Grundsätze
§29 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§30 Verarbeitung zu anderen Zwecken
§31 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
§32 Nachweis der Einhaltung durch den Verantwortlichen
§33 Einwilligung
§34 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§35 Datengeheimnis
§36 Automatisierte Einzelentscheidung

Abschnitt 3 - Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

§37 Benennung
§38 Stellung
§39 Aufgaben

Abschnitt 4 - Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§40 Rechtsstellung und Organisation
§41 Aufgaben
§42 Befugnisse

Abschnitt 5 - Rechte der betroffenen Person

§43 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§44 Benachrichtigung betroffener Personen
§45 Auskunftsrecht
§46 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§47 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§48 Anrufung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§49 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder bei deren oder dessen Untätigkeit
§50 Vertretung von betroffenen Personen

Abschnitt 6 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§51 Auftragsverarbeitung
§52 Gemeinsam Verantwortliche
§53 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§54 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§55 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§56 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§57 Konsultation der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§58 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§59 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§60 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§61 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§62 Verfahren bei Übermittlungen
§63 Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§64 Protokollierung
§65 Vertrauliche Meldung von Verstößen

Abschnitt 7 - Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen

§66 Allgemeine Voraussetzungen
§67 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§68 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§69 Sonstige Datenübermittlungen an Empfänger in Drittstaaten

Abschnitt 8 - Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§70 Gegenseitige Amtshilfe

Abschnitt 9 - Haftung und Sanktionen

§71 Schadensersatz
§72 Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen

Teil 4 – Übergangs- und Schlussbestimmungen

§73 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§74 Inkrafttreten