§ 41 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen¶
Der Verantwortliche hat für jedermann zugänglich zumindest Informationen zur Verfügung zu stellen über
- die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen,
- die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,
- den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und der oder des Datenschutzbeauftragten,
- das Recht, die Berliner Beauftragte oder den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen und
- die Erreichbarkeit der oder des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.