Art. 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten¶
1In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen. 2 Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.